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Steuererleichterungen

Der Regierungsrat kann für wichtige Ausbauprojekte, meist exportorientierter Firmen, die von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton Bern sind, Steuererleichterungen gewähren. Unternehmen können während maximal zehn Jahren von Kapital- und Gewinnsteuern auf kommunaler und kantonaler Ebene erleichtert werden. Beim Kauf von Immobilien oder Industrieland kann die Handabänderungsabgabe erlassen werden.

 

Zur Einreichung eines formellen Gesuchs um Steuererleichterung muss Ihr Unternehmen diverse betriebliche (z.B. exportorientiertes und innovatives Projekt, Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen) und projektbezogene (z.B. Neuheit für das Unternehmen, nationale oder internationale Zielmärkte, volkswirtschaftliche Bedeutung für den Kanton Bern) Voraussetzungen mitbringen. Die nachhaltige Unternehmensentwicklung soll sichergestellt werden.

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Flyer "Unsere Dienstleistungen für Unternehmen"
 (420.94 kB)

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