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Berner Unternehmen / Jungunternehmen
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Steuern für juristische Personen
Ein günstiges Steuerklima gehört zu den wichtigsten Rahmenbedingungen für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb hat der Kanton Bern alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um ein steuerlich attraktives Umfeld zu schaffen. Ein Vergleich mit der nationalen und der internationalen Situation zeigt, dass das Steuerklima im Kanton Bern für Unternehmen sehr günstig ist. Für Holding- und Domizilgesellschaften gelten zudem ganz besonders niedrige Steueransätze.
Grundsätze der Unternehmensbesteuerung sind:

Das Einkommen aus Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wird zusammen mit dem übrigen Einkommen der natürlichen Person besteuert. Das Geschäftsvermögen der Einzelunternehmung oder Personengesellschaft wird äusserst moderat bewertet und je nach Form ganz oder anteilmässig zusammen mit dem übrigen Vermögen der natürlichen Person besteuert.

Der Gewinn einer juristischen Person wird nach einer dreistufigen, renditeunabhängigen Progression besteuert.
Die Kapitalsteuer einer juristischen Person ist sehr tief (rund 0,144%) und wird unabhängig vom Gewinn erhoben.

Grob geschätzt beträgt die Unternehmensbesteuerung im Kanton Bern für ein mittelständisches Unternehmen nur:
ca. 20% des Gewinns vor Steuern
ca. 25% des Gewinns nach Steuern

Aktiengesellschaften
Aktiengesellschaften (ohne besonderen Status) bezahlen auf Kantons- und Gemeindeebene einen Gewinnsteuersatz von 7 bis 15% auf dem Gewinn vor Steuern bzw. max. 19%, wenn man die Steuer auf den Gewinn nach Steuern bezieht. Dazu kommt eine Steuer von ca. 0,144% auf dem Eigenkapital (Aktienkapital und besteuerte offene bzw. stille Reserven). 

Für Aktiengesellschaften mit besonderem Status, wie Holdinggesellschaften und (gemischte) Domizilgesellschaften, gelten im Kanton Bern noch vorteilhaftere Steuerbedingungen.

Holdinggesellschaften
Kapitalgesellschaften, deren Erträge ganz oder teilweise aus Beteiligungen stammen, profitieren von besonders niedrigen Steuern: Der Status einer Holdinggesellschaft wird jeder Gesellschaft gewährt, deren Hauptzweck in der finanziellen Beteiligung an anderen Unternehmen liegt. Holdinggesellschaften müssen deshalb in der ganzen Schweiz einem der folgenden Kriterien genügen:

  • Zwei Drittel des Gesellschaftsvermögens sind Beteiligungen.
  • Zwei Drittel des Bruttoertrags der Gesellschaft stammen aus Beteiligungserträgen.

Bei Holdinggesellschaften entfällt die Gewinnbesteuerung auf Gemeinde- und Kantonsebene; die Kapitalbesteuerung ist ebenfalls stark vermindert und erfolgt degressiv:

Damit bietet der Kanton für Unternehmen in Form von Holdinggesellschaften, insbesondere international ausgerichtete Kompetenzzentren und Konzernzentralen mit hohem Eigenkapital, äusserst interessante Standortbedingungen.

Domizilgesellschaften / gemischte Domizilgesellschaften
Gesellschaften, die im Kanton Bern nur ihren Sitz haben und in der Schweiz keine oder nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben, profitieren vom Status der Domizilgesellschaft:
Die Kapitalbesteuerung der Domizilgesellschaften (zur Hauptsache oder ausschliesslich im Ausland tätig) entspricht derjenigen der Holdinggesellschaften.

Gewinnbesteuerung

  • In- und ausländische Beteiligungserträge sowie Kapital- und Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen sind steuerfrei.
  • Andere Einkünfte aus schweizerischen Quellen unterliegen der ordentlichen Gewinnsteuer.

Andere Einkünfte aus ausländischen Quellen unterliegen der Gewinnsteuer nur im Umfang einer bescheidenen Quote, deren Höhe sich nach der Bedeutung des Sitzes im Rahmen des ganzen Konzerns richtet. Wird kein oder nur wenig Personal beschäftigt, bleiben solche Einkünfte gänzlich befreit. Ebenfalls befreit bleiben sie, wenn sie im Ausland besteuert werden oder besteuert werden könnten. Übt die Domizilgesellschaft in der Schweiz eine untergeordnete Geschäftstätigkeit aus, so werden die ausländischen Einkünfte nach Massgabe des Umfangs der Geschäftstätigkeit in der Schweiz besteuert.

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