Damit bietet der Kanton für Unternehmen in Form von Holdinggesellschaften, insbesondere international ausgerichtete Kompetenzzentren und Konzernzentralen mit hohem Eigenkapital, äusserst interessante Standortbedingungen.
Domizilgesellschaften / gemischte Domizilgesellschaften Gesellschaften, die im Kanton Bern nur ihren Sitz haben und in der Schweiz keine oder nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben, profitieren vom Status der Domizilgesellschaft: Die Kapitalbesteuerung der Domizilgesellschaften (zur Hauptsache oder ausschliesslich im Ausland tätig) entspricht derjenigen der Holdinggesellschaften.
Gewinnbesteuerung
- In- und ausländische Beteiligungserträge sowie Kapital- und Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen sind steuerfrei.
- Andere Einkünfte aus schweizerischen Quellen unterliegen der ordentlichen Gewinnsteuer.
Andere Einkünfte aus ausländischen Quellen unterliegen der Gewinnsteuer nur im Umfang einer bescheidenen Quote, deren Höhe sich nach der Bedeutung des Sitzes im Rahmen des ganzen Konzerns richtet. Wird kein oder nur wenig Personal beschäftigt, bleiben solche Einkünfte gänzlich befreit. Ebenfalls befreit bleiben sie, wenn sie im Ausland besteuert werden oder besteuert werden könnten. Übt die Domizilgesellschaft in der Schweiz eine untergeordnete Geschäftstätigkeit aus, so werden die ausländischen Einkünfte nach Massgabe des Umfangs der Geschäftstätigkeit in der Schweiz besteuert. |