Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer (Bundesebene) ist eine Quellensteuer von 35% auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens. Besteuert werden zum Beispiel Zinsen auf Bankguthaben und Obligationen sowie Dividenden und andere geldwerte Leistungen an die Aktionäre. In der Schweiz ansässigen Personen wird die Verrechnungssteuer im ordentlichen Verfahren auf ihre gesamte Steuerschuld angerechnet, sofern sie die entsprechenden Vermögenswerte und Erträge versteuern. Im Ausland wohnhaften Personen wird die Verrechnungssteuer teilweise oder ganz zurückerstattet, wenn dies in einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten so geregelt wurde.
Doppelbesteuerung
Um die doppelte Besteuerung in der Schweiz und im Ausland zu vermeiden oder zu mildern, hat die Schweiz mit rund 80 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, die USA und viele mehr, Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. |