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Arbeitskräfte

Gut ausgebildete Arbeitskräfte sind eine Voraussetzung für jedes erfolgreiche Unternehmen. Die Gesamtproduktivität der Schweizer Volkswirtschaft ist weltweit die zweithöchste. Die Arbeitskräfte sind motiviert und Streiks sind praktisch unbekannt. Obwohl das Lohnniveau relativ hoch scheint, sind die gesamten Arbeitskosten deutlich tiefer als in konkurrierenden Wirtschaftsräumen. Lohnnebenkosten und Sozialversicherungskosten sind niedrig.

Die Arbeitnehmer tragen mit ihren eigenen Beiträgen das schweizerische Sozialversicherungssystems wesentlich mit. Dadurch bleiben die Sozialversicherungskosten für den Arbeitgeber moderat.

Das schweizerische Arbeitsrecht umfasst weniger Vorschriften als die Rechtsordnungen in den EU-Staaten. Die Regelungsfreiheit ist somit wesentlich grösser und die Rechtsprechung in der Regel sehr liberal. Die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden durch das Arbeitsvertragsrecht, das Obligationenrecht (OR) und Gesamtarbeitsverträge (Tarifverträge, GAV) geregelt.

Der Arbeitgeber bezahlt normalerweise 13 Monatslöhne. Vom so genannten Bruttolohn wird dem Arbeitnehmer sein Anteil an den Sozialversicherungen direkt abgezogen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zwischen 40 und 45 Stunden pro Woche, normalerweise liegt sie bei 42 Stunden. Arbeitnehmer haben Anrecht auf 20 Tage Ferien sowie zwischen 9 bis 12 gesetzliche Feiertage pro Jahr. Soweit nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Kündigungsdauer im ersten Arbeitsjahr einen Monat, vom zweiten bis neunten Arbeitsjahr zwei Monate und danach drei Monate.

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