Die Arbeitnehmer tragen mit ihren eigenen Beiträgen das schweizerische Sozialversicherungssystems wesentlich mit. Dadurch bleiben die Sozialversicherungskosten für den Arbeitgeber moderat.
Das schweizerische Arbeitsrecht umfasst weniger Vorschriften als die Rechtsordnungen in den EU-Staaten. Die Regelungsfreiheit ist somit wesentlich grösser und die Rechtsprechung in der Regel sehr liberal. Die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden durch das Arbeitsvertragsrecht, das Obligationenrecht (OR) und Gesamtarbeitsverträge (Tarifverträge, GAV) geregelt.
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